Transparente Kosten

Wir setzen uns mit voller Leidenschaft und Einsatzkraft für unsere Mandanten ein. Umsonst arbeiten wir aber nicht.

Kosten

Als Anwaltskanzlei rechnen wir entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer zuvor vereinbarten Honorarvereinbarung ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir aber für Sie kostenfrei tätig werden.

Wir werden für Sie außergerichtlich kostenfrei tätig, wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe erfüllen.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Vermögen,
  • eine Rechtsberatung in Ihrer Sache ist notwendig,
  • es handelt sich um eine außergerichtliche Angelegenheit,
  • Ihre Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder Ähnliches tritt nicht ein.

Sollten Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz-4 // Arbeitslosengeld II) sein, so wird in der Regel Beratungshilfe bewilligt.

Beratungshilfe können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Formular finden Sie hier.

Wir möchten Sie in Ihrem Interesse darauf hinweisen, dass Sie sich selbst um die Beantragung von Beratungshilfe kümmern müssen. Der Antrag auf Beratungshilfe sollte am besten vor (!) der anwaltlichen Beratung gestellt werden.

Ausführliche Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie hier. 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann muss zunächst geklärt werden, ob Ihre Versicherung Ihre Rechtsverfolgungskosten übernimmt. Wir sind Ihnen gerne hierbei behilflich.

Eine erste Kontaktaufnahme kostet Sie selbstverständlich nichts.

Ist es in Ihrem Fall notwendig, Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen oder wurden Sie verklagt, so können Sie für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beanspruchen.

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, kann unsere gerichtliche Tätigkeit für Sie kostenfrei sein.

Prozesskostenhilfe erhält, wer

  • persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten für seine Rechtsverfolgung aufzubringen und
  • die Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat.

Hierfür müssen Sie dieses Antragsformular sorgfältig und vollständig ausfüllen und Belege über Einkommen und Belastungen einreichen.

Ausführliche Informationen zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier

spezialisierte Erstberatung

Es trifft nicht immer zu, dass Anwälte viel Geld kosten. Die Frage nach der genauen Höhe der Anwaltskosten und Prozesskosten ist aber gerade für den nicht rechtsschutzversicherten Mandanten von hoher Bedeutung. Lohnt es sich denn überhaupt, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder sollte man nicht besser aus Kostengründen versuchen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen oder diese aus Kostengründen fallen zu lassen? Wir können nach einer verbindlichen und intensiven Prüfung Ihres Einzelfalls die Prozess- und Kostenrisiken möglichst genau prognostizieren.

Hierfür bieten wir Ihnen an, uns sämtliche Unterlagen vorab per Email an info@anwaltskanzlei-khan.de oder über unser Kontaktformular zu senden. Das Pauschalhonorar in Höhe von 99,95 € inkl. USt. können Sie bequem auf unser Kanzleikonto überweisen.

Die Kontoverbindung lautet:
Sparkasse an der Lippe
IBAN: DE63 4415 2370 0000 0688 17
BIC: WELADED1LUN

Nach Zahlungseingang werden wir uns mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen. Dabei können wir Ihnen die Erstberatung sowohl telefonisch als auch in unseren Büroräumen anbieten. Die Erstberatung dient stets der ersten zusammenfassenden Prüfung des Sachverhalts und einer ersten Orientierung und dem persönlichen, gegenseitigen Kennenlernen.

Im Erstberatungsgespräch besprechen wir den Sachverhalt und erläutern sodann vorläufig die Rechtslage und geben in aller Regel eine erste Einschätzung und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise ab. Nach der Erstberatung wissen unsere Mandanten, wie es rechtlich um ihre Sache bestellt ist, ob ein Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wo genau die Risiken und Probleme liegen könnten, welche Unterlagen noch fehlen, welche Kosten (z.B. Gerichtskosten) entstehen könnten.

Die Kosten der Erstberatung werden bei jeder anschließenden Beauftragung mit einer Vertretung oder weiteren Prüfung und Beratung voll auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet. In den meisten Fällen fallen so am Ende überhaupt keine zusätzlichen Kosten für das Erstberatungsgespräch an.