- der Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- der Vertretung bei Asylantragstellung gegenüber Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Feststellung der Asylberechtigung nach Art. 16a I GG
- Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- Zuerkennung subsidiären Schutzes
- Abschiebeverbote
- der Vertretung im gerichtlichen Verfahren wegen Ablehnung des Asylantrags
- unzulässigem Asylantrag nach der Dublin-III-Verordnung und offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- Asylfolgeanträgen
- der Vertretung im Gerichtsverfahren nach abgelehntem Asylantrag
- der Erteilung einer Duldung
- der Erlangung einer Beschäftigungserlaubnis während eines Asylverfahrens
- der Erteilung einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung
Wir unterstützen Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und der Vorlage der nötigen Unterlagen oder stellen die Anträge in Ihrem Auftrag.
Auch in anderen, oben nicht explizit aufgelisteten Fällen können Sie uns gerne kontaktieren.
Zudem vertreten wir sie gegenüber der Ausländerbehörde außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren, wenn
- Ihnen die Ausweisung angedroht wurde oder Sie bereits eine Ausweisungsverfügung erhalten haben oder
- Sie abgeschoben werden sollen, einschließlich der Vertretung in Abschiebehaft.