Im Strafverfahren sind Sie einer Vielzahl von staatlichen Maßnahmen ausgesetzt, die mit teilweise unerbittlicher Konsequenz in Ihre Rechte eingreifen können.
Rechtsanwalt Zubair Khan kennt Ihre strafprozessualen Rechte und wird diese für Sie durchsetzen. Individuell ausgerichtet an Ihrer persönlichen Situation und dem vorgeworfenen Delikt entwirft er das effektivste Verteidigungskonzept und setzt dieses für Sie durch.
In Notfällen erhalten Sie sofort effektive Strafverteidigung. In diesem Fall erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten. Dafür sprechen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter. Sie werden innerhalb weniger Minuten zurückgerufen!
Unabhängig davon, ob Sie uns oder einen Verteidiger mit Ihrer Verteidigung betrauen, gilt es folgende Regeln zu beachten:
Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!
Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen. Nachteile entstehen Ihnen hieraus nicht. Nehmen Sie dieses Recht wahr. Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa, weil Ihnen dafür Strafmilderungen oder die Freilassung vorgetäuscht wird, welche unmittelbar bevorstehe. Geben Sie nur Ihre Personalien an, soweit Sie sich dadurch nicht selbst belasten. Die Nichtabgabe der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, sodass sie spätestens gegebenenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung nach 12 Stunden zu entlassen sind.
Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet, zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. Hiervon ausgenommen ist die Androhung unmittelbaren Zwangs. Oftmals begeben Sie sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst in eine mögliche Strafverfolgung.
Ein Anwalt für Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein.
Sollten Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so können wir Sie in den folgenden Sprachen beraten: Englisch, Urdu, Hindi, Punjabi.
In diesem Fall können wir sogar Pflichtverteidigung beantragen, sodass Sie keine Kosten unserer Beauftragung zahlen müssen!!