Strafrecht

Wenn Sie Beschuldigte(r) in einem Ermittlungsverfahren sind, eine Vorladung zu einer Vernehmung erhalten haben, eine Durchsuchung stattfindet oder bevorsteht oder sogar von einer Festnahme / Verhaftung betroffen sind, dann benötigen Sie dringend einen Strafverteidiger.

Strafrecht

Im Strafrecht werde ich für meine Mandanten in der Regel in einer der folgenden Verfahrenslagen tätig:

  • Der Vorladung / Vernehmung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • bei einer Durchsuchung / Beschlagnahme / Haftbefehl
  • dem Erhalt eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift
  • bei einer Nebenklage / Privatklage
  • bei Einlegung eines Rechtsmittels
  • Vertretung bei Erstattung einer Strafanzeige

 

Wenn Sie Beschuldigte(r) in einem Ermittlungsverfahren sind, eine Vorladung zu einer Vernehmung erhalten haben, eine Durchsuchung stattfindet oder bevorsteht oder sogar von einer Festnahme / Verhaftung betroffen sind, dann benötigen Sie dringend einen Strafverteidiger.

Im Strafverfahren sind Sie einer Vielzahl von staatlichen Maßnahmen ausgesetzt, die mit teilweise unerbittlicher Konsequenz in Ihre Rechte eingreifen können.

Rechtsanwalt Zubair Khan kennt Ihre strafprozessualen Rechte und wird diese für Sie durchsetzen. Individuell ausgerichtet an Ihrer persönlichen Situation und dem vorgeworfenen Delikt entwirft er das effektivste Verteidigungskonzept und setzt dieses für Sie durch.

In Notfällen erhalten Sie sofort effektive Strafverteidigung. In diesem Fall erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten. Dafür sprechen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter. Sie werden innerhalb weniger Minuten zurückgerufen!

Unabhängig davon, ob Sie uns oder einen Verteidiger mit Ihrer Verteidigung betrauen, gilt es folgende Regeln zu beachten:

Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!

Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen. Nachteile entstehen Ihnen hieraus nicht. Nehmen Sie dieses Recht wahr. Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa, weil Ihnen dafür Strafmilderungen oder die Freilassung vorgetäuscht wird, welche unmittelbar bevorstehe. Geben Sie nur Ihre Personalien an, soweit Sie sich dadurch nicht selbst belasten. Die Nichtabgabe der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, sodass sie spätestens gegebenenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung nach 12 Stunden zu entlassen sind.

Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet, zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. Hiervon ausgenommen ist die Androhung unmittelbaren Zwangs. Oftmals begeben Sie sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst in eine mögliche Strafverfolgung.

Ein Anwalt für Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so können wir Sie in den folgenden Sprachen beraten: Englisch, Urdu, Hindi, Punjabi.

In diesem Fall können wir sogar Pflichtverteidigung beantragen, sodass Sie keine Kosten unserer Beauftragung zahlen müssen!!

Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren können Einzelpersonen oder Unternehmen betreffen.

Einzelpersonen sind in der Regel nach Verstößen im Straßenverkehr betroffen. Nach dem Missachten einer „roten Ampel“, nach dem „geblitzt werden“ bei besonders hoher Geschwindigkeit oder dem „Handy am Steuer“ erhält der Betroffene/die Betroffene zunächst einen Anhörungsbogen und im Anschluss häufig einen Bußgeldbescheid.

Wir überprüfen für Sie den Bußgeldbescheid. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, daher bietet es sich an, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Oft gelingt es bei Erstverstößen, ein Fahrverbot zu vermeiden, um existenzielle Konsequenzen durch das Fahrverbot möglichst zu vermeiden.