Rechtsgebiete

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgebiete, auf die wir uns spezialisiert haben. Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie die unten stehenden Kontaktmöglichkeiten um mit uns in Kontakt zu treten.

Unsere rechtsgebiete

Migrationsrecht

Das Migrationsrecht beinhaltet neben Ausländer- und Asylrecht auch das Staatsangehörigkeitsrecht. Es umfasst sämtliche aufenthaltsrechtliche Bestimmungen eines Ausländers, insbesondere die Einreise und Aufenthalt. Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Fluggastrechte

Als Spezialisten für das europäische Luftverkehrsrecht und europäische Fluggastrechte  setzen wir Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall und Flugänderung durch!

Im Rahmen unserer Rechtsberatung als Anwalt für Flugverspätung prüfen Ihre Ansprüche und validieren die Angaben der Fluggesellschaft mit unseren Realtime Flugdaten und Referenzdaten aus dem Air Traffic Management System.

Mietrecht

Gleich ob Vermieter oder Mieter, Verpächter oder Pächter – wer kennt sie nicht, die Probleme rund um den Miet- oder Pachtvertrag. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Mietrechts!

Zu Beginn eines nahezu jeden Miet- oder Pachtverhältnisses machen sich die Parteien nicht viele Gedanken darüber, dass es im Laufe der Zeit zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommen könnte. Wir begleiten Sie vom Beginn der Ver- oder Anmietung bis zum Ende des Rechtsverhältnisses, in dem wir Sie von der Gestaltung von Mietverträgen bis zur Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht unterstützen.

Strafrecht

Rechtsanwalt Zubair Khan kennt Ihre strafprozessualen Rechte und wird diese für Sie durchsetzen. Individuell ausgerichtet an Ihrer persönlichen Situation und dem vorgeworfenen Delikt entwirft er das effektivste Verteidigungskonzept und setzt dieses für Sie durch.

verwaltungsrecht

Der Begriff „Verwaltungsrecht“ ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Wesentliche Grundsätze des Verwaltungsrechts sind der Vorrang des Gesetzes – kein Handeln gegen das Gesetz -, der Vorbehalt des Gesetzes – kein Handeln ohne Gesetz – und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach die Verwaltung nicht stärker als erforderlich in die Rechte der Bürger eingreifen darf.