Migrationsrecht

Das Migrationsrecht beinhaltet neben Ausländer- und Asylrecht auch das Staatsangehörigkeitsrecht. Es umfasst sämtliche aufenthaltsrechtliche Bestimmungen eines Ausländers, insbesondere die Einreise und Aufenthalt. Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Migrationsrecht

Wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängern möchte, eine Ausweisung oder Abschiebung droht, werden diese Sorgen sehr schnell existenziell. Das gleiche gilt, wenn die Erteilung eines im Ausland beantragten Visums von der Deutschen Botschaft abgelehnt wurde. Es kann schnell dazu führen, dass plötzlich für den Betroffenen alles auf dem Spiel steht.

Sprachliche Barrieren müssen Sie übrigens nicht befürchten: Neben Deutsch und Englisch spricht Herr Rechtsanwalt Khan (Fachanwalt für Migrationsrecht) auch Urdu, Punjabi,und Hindi. Dazu arbeiten wir eng mit Übersetzern und Dolmetschern u.a. für Türkisch und Arabisch zusammen.

In solchen Fällen raten wir Ihnen sofortige professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Begleitung des gesamten Prozesses und können für Sie tätig werden bei:

  • Visaverfahren: Familiennachzug /Kindesnachzug/ Ehegattennachzug (insb. bei Vorwurf der Scheinehe/Scheinadoption)
  • Schengenvisum: Besuchervisum, Touristenvisum, Studentenvisum, Arbeitsvisum
  • der Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • der Begründung eines Aufenthaltsrechts, z.B. durch

 

    • Eheschließung
    • Geburt eines Kindes oder Adoption
    • Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeitstätigkeit (insb. Fachkräfteeinwanderungsgesetz FEG)

 

  • der Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts, also einer Niederlassungserlaubnis
  • EU-Aufenthaltsrechten / Daueraufenthalt-EG
  • Blue Card // Blaue Karte EU
  • der Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • der Vertretung bei Asylantragstellung gegenüber Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

    • Feststellung der Asylberechtigung nach Art. 16a I GG
    • Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
    • Zuerkennung subsidiären Schutzes
    • Abschiebeverbote

 

  • der Vertretung im gerichtlichen Verfahren wegen Ablehnung des Asylantrags
  • unzulässigem Asylantrag nach der Dublin-III-Verordnung und offensichtlich unbegründeter Asylantrag
  • Asylfolgeanträgen
  • der Vertretung im Gerichtsverfahren nach abgelehntem Asylantrag
  • der Erteilung einer Duldung
  • der Erlangung einer Beschäftigungserlaubnis während eines Asylverfahrens
  • der Erteilung einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung

 

Wir unterstützen Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und der Vorlage der nötigen Unterlagen oder stellen die Anträge in Ihrem Auftrag.

Auch in anderen, oben nicht explizit aufgelisteten Fällen können Sie uns gerne kontaktieren.

Zudem vertreten wir sie gegenüber der Ausländerbehörde außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren, wenn

  • Ihnen die Ausweisung angedroht wurde oder Sie bereits eine Ausweisungsverfügung erhalten haben oder
  • Sie abgeschoben werden sollen, einschließlich der Vertretung in Abschiebehaft.
  • Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG
  • Ermessenseinbürgerung nach §§ 8, 9 StAG