Verwaltungsrecht

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Verwaltungsrecht

Der Begriff „Verwaltungsrecht“ ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Wesentliche Grundsätze des Verwaltungsrechts sind der Vorrang des Gesetzes – kein Handeln gegen das Gesetz -, der Vorbehalt des Gesetzes – kein Handeln ohne Gesetz – und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach die Verwaltung nicht stärker als erforderlich in die Rechte der Bürger eingreifen darf.

 

Die öffentliche Verwaltung handelt in einem solch „Über- Unterordnungsverhältnis“ gegenüber dem Bürger meist nicht in Form von Verträgen, sondern durch eine hoheitliche Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, dem sogenannten Verwaltungsakt.

 

Herr Rechtsanwalt Khan berät Sie zuverlässig und vertritt Sie vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Falls dies nötig wird, streitet er für Sie auch vor dem Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshöfen.